Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1'000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 13'495.50. III. 1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Basel vom 22.03.2019 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern, Region Oberland vom 11.02.2021 für eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 3. A.________ wird im Hinblick auf das Urteil der Staatsanwaltschaft Bern, Region Oberland vom 11.02.2021 verwarnt.