Davon sind 7 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 7 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von insgesamt 189 Tagen wird im Umfang von 189 Tagen auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 6 Jahren. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 12'400.00 und Auslagen von CHF 2'095.50, insgesamt bestimmt auf CHF 14'495.50. [Kostentabelle]