2. Der beschlagnahmte (Bar-)Geldbetrag von CHF 3'400.00 wird an die Übertretungsbusse angerechnet (Art. 267 Abs. 3, Art. 268 StPO). 3. Die Zustimmung zur Löschung der von A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird erteilt (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 1 Bst. e und Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).