Die anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1’100.00 (1/5 von CHF 5'500.00 [Gebühr von CHF 4'500.00 zzgl. der Verwertungskosten und aller anfallenden Einstellkosten, bisher angefallen im Umfang von CHF 1'000.00 für den Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis und mit 31. Juli 2023]) gehen zu Lasten des Kantons Bern. V. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: