3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 9’000.00. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 3'400.00 wird an die Übertretungsbusse angerechnet (vgl. Ziff. VI.2. unten). Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 56 Tage festgesetzt. 4. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 17'822.30.