1. Zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von 1 Tag wird im Umfang von 1 Tag an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 161 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 4’830.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.