Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 17. Dezember 2021 betreffend A.________ insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. A.________ freigesprochen wurde: 1. von der Anschuldigung der einfachen Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 14. Juli 2019 in Entlebuch durch Nichtgenügen der Meldepflicht nach Verursachen von Drittschäden als Lenker eines Motorrades nach Selbstunfall; 2. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, angeblich begangen kurz vor dem 10. Mai 2019 in Röthenbach im Emmental. B. A.________ schuldig erklärt wurde: