der groben, mehrfach begangen, bzw. in einem Fall der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung schuldig gesprochen. Die Ritzel«problematik», die der Beschuldigte hinsichtlich der gefahrenen, effektiven Geschwindigkeit immer wieder vorbrachte, führte schliesslich dazu, dass er sich nicht auf die Tachoanzeigen verlassen konnte und damit (teilweise) mindestens in Kauf nahm, dass seine Geschwindigkeit nicht der signalisierten Höchstgeschwindigkeit entspricht. Auf die weissen Mittelfahrstreifen sowie seine Erfahrung konnte er sich offensichtlich nicht verlassen.