Die Täterkomponenten würden sich auch hinsichtlich der einfachen Verkehrsregelverletzungen straferhöhend auswirken. Infolge des Verschlechterungsverbots bleibt es aber bei einer (vorläufigen) Übertretungsbusse von CHF 12'530.00 Bestimmt es das Gesetz nicht anders, so ist der Höchstbetrag der Busse CHF 10'000.00 (Art. 106 Abs. 1 StGB). Das Gericht spricht im Urteil für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten aus (Art. 106 Abs. 2 StGB).