67 VBRS-Richtlinien für die jeweils höchste Geschwindigkeitsübertretung resultiert, unter Einbezug der nicht angefochtenen Anklagepunkte, eine Busse von CHF 12'430.00. Hinzu kommt die für die Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgesprochene Busse von CHF 100.00, die vom Beschuldigten nicht angefochten wurde. Die Kammer kann sich dieser Sanktion anschliessen. Die Busse beträgt damit insgesamt CHF 12'530.00. Die Täterkomponenten würden sich auch hinsichtlich der einfachen Verkehrsregelverletzungen straferhöhend auswirken.