Innerhalb der gebildeten Handlungseinheiten wurde die Busse sodann für das schwerste Delikt bestimmt. Dieser Vorgehensweise ist zu folgen. Es wird an dieser Stelle auf die zutreffende Tabelle in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen (S. 74 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1110 ff.). Unter Berücksichtigung der Handlungseinheiten sowie der Empfehlungen der