23. Konkrete Strafzumessung betreffend Übertretungsbusse Für die einfachen Verkehrsregelverletzungen sind Bussen auszufällen. Dies hat vorliegend insbesondere für die vom Beschuldigten angefochtenen Geschwindigkeitsübertretungen sowie die übrigen Übertretungen zu erfolgen, indes auch unter Berücksichtigung der rechtskräftig beurteilten Übertretungen (inkl. Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz). Die Vorinstanz hat sich bei der Festsetzung der Bussen wiederum an den VBRS- Richtlinien orientiert. Innerhalb der gebildeten Handlungseinheiten wurde die Busse sodann für das schwerste Delikt bestimmt.