66 22.3.3 Fazit Die zusätzlichen Delikte ergeben insgesamt 190 Strafeinheiten, asperiert mit 2/3 ausmachend 126,66 Strafeinheiten. Unter Berücksichtigung der Einsatzstrafe von 35 Strafeinheiten resultiert eine Sanktion von abgerundet 161 Strafeinheiten, bzw. Tagessätzen Geldstrafe. 22.4 Täterkomponenten Hierzu kann auf die Ausführungen unter Ziff. 21.3 hiervor verwiesen werden.