Die VBRS-Richtlinien sehen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 35-39 km/h ausserorts eine Sanktion von 35 Strafeinheiten vor (S. 22). Den schlüssigen Ausführungen der Vorinstanz kann gefolgt werden, womit von einer Einsatzstrafe von 35 Strafeinheiten auszugehen ist. 22.3 Asperation 22.3.1 Bst. A Ziff. 2.1-2.4 und 2.6-2.7 der Anklageschrift Gestützt auf die VBRS-Richtlinien, die vorliegend ohne weiteres zur Anwendung gelangen, ergibt dies folgende weitere Sanktionen, ausmachend total 170 SE: - AKS Bst. A Ziff. 2.1: + 30 km/h (signalisiert: 80 km/h): 25 SE - AKS Bst.