2.5) wiederum die schwerste. Dabei handelt es sich um die Fahrt des Beschuldigten mit seiner Suzuki vom 29. Juli 2019 um 11:14 Uhr in Röthenbach im Emmental, Schallenberg, mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h. In der Folge ist für die übrigen groben Verkehrsregelverletzungen sowie die Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu asperieren. 22.2 Einsatzstrafe Die Vorinstanz wählte als Einsatzstrafe für das genannte schwerste Delikt 35 Strafeinheiten (SE) gemäss den VBRS-Richtlinien und begründete dies wie folgt: Das Tatvorgehen entspreche der bei diesen Delikten üblichen Vorgehensweise.