Immerhin ist dem Beschuldigten zugute zu halten, dass er die Videos nach der Berufungsverhandlung schliesslich löschte. Der Beschuldigte weist keine zu berücksichtigende Strafempfindlichkeit auf. 21.4 Fazit Der Beschuldigte ist zu demnach zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten zu verurteilen. 21.5 Strafvollzug / Anrechnung Polizeihaft Wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten, so schiebt das Gericht den Vollzug einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren in der Regel auf (Art. 42 Abs. 1 StGB).