21.2.2 Subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte handelte vorsätzlich hinsichtlich der Geschwindigkeitsüberschreitung und nahm die beschriebene hohe Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden wohl in erster Linie in Kauf, um ein für seinen YouTube-Kanal ausgefallenes Video generieren zu können. Die Tat wäre ohne Weiteres vermeidbar gewesen. Die subjektiven Tatkomponenten wirken sich insgesamt neutral auf die Strafe aus. 21.2.3 Zwischenfazit Insgesamt ist das Tatverschulden als leicht zu beurteilen und die Strafe bei 7 Monaten festzusetzen. Diese ist im Umfang von 5 Monaten asperierend zu berücksichtigen.