Die VBRS-Richtlinien empfehlen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 40 km/h bei einer erlaubten Innerortsgeschwindigkeit von 50/60 km/h eine Strafe ab 150 Strafeinheiten. Der Beschuldigte fuhr mit einer Geschwindigkeit von 97.5 km/h bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, was eine Überschreitung von rund 47 km/h ausmacht, weshalb die Mindeststrafe gemäss VBRS-Richtlinien zu erhöhen ist. Der Videosequenz GH011180, welche diesem Delikt zu Grunde liegt, ist zu entnehmen, dass keine anderen Verkehrsteilnehmende fahrend oder zu Fuss unterwegs waren.