Stand vom 1. Januar 2021) sehen für gewisse Deliktskategorien Referenzstrafen vor. Die Kammer ist nicht an diese Richtlinien gebunden, sie können jedoch als Orientierungspunkte dienen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_510/2019 vom 8. August 2019 E. 4.3.). Die VBRS-Richtlinien empfehlen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 40 km/h bei einer erlaubten Innerortsgeschwindigkeit von 50/60 km/h eine Strafe ab 150 Strafeinheiten.