Die subjektiven Tatkomponenten wirken sich somit insgesamt neutral aus. 21.1.3 Zwischenfazit Insgesamt ist das Tatverschulden als leicht zu beurteilen und die Strafe ist am untersten Rand des Strafrahmens, d.h. bei 12 Monaten anzusetzen. 21.2 Asperation für den Schuldspruch wegen grober Verkehrsregelverletzung (AKS Bst. A Ziff. 1.2) 21.2.1 Objektive Tatkomponenten Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien; Stand vom 1. Januar 2021) sehen für gewisse Deliktskategorien Referenzstrafen vor.