Allerdings handelte es sich beim betreffenden Strassenabschnitt um eine Zusammenführung zweier Strassen, gefolgt von einer engen Rechtskurve. Das aus dem Tempoexzess resultierende erhöhte Risiko für andere Verkehrsteilnehmer war zwar vorhanden, aber nicht gleich intensiv wie bei regem Verkehr bzw. in einem besiedelten Gebiet. In Anbetracht des weiten Strafrahmens und denkbar schwereren Delikten in dieser Kategorie ist die Strafe daher beim gesetzlichen Minimum von 12 Monaten festzusetzen.