21. Konkrete Strafzumessung betreffend Freiheitsstrafe 21.1 Einsatzstrafe (AKS Bst. A Ziff. 1.1) 21.1.1 Objektive Tatkomponenten Geschütztes Rechtsgut der qualifizierten groben Verkehrsregelverletzung ist die Sicherheit im Strassenverkehr bzw. Leib und Leben der anderen Verkehrsteilnehmer. Es ist das (qualifizierte) Ausmass der abstrakten Gefährdung, welche die Schwere der Rechtsgutverletzung bestimmt (Urteil des Bundesgerichts 6B_429/2021 vom 3. Mai 2022 E. 2.4). Der Beschuldigte fuhr mit einer Geschwindigkeit von 95.19 km/h bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, was eine Überschreitung von 55 km/h ausmacht.