Dem Grundsatze nach ist unbestritten, dass der Beschuldigte ab einer Vorrichtung an seinem Motorrad anlässlich der Fahrt vom 1. August 2019 zwischen 18:00 Uhr und 23:00 Uhr an unterschiedlichen Orten unter diversen Malen Feuerwerkskörper abfeuerte. Auf den entsprechenden Videos ist zu sehen, wie der Beschuldigte, hauptsächlich auf dem fahrenden Motorrad, mit der linken Hand mit einem Feuerzeug oder der brennenden Zigarette einen Feuerwerkskörper entzündet.