17. Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz 17.1 Vorbemerkungen Dem Deliktsblatt 60 (pag. 316) ist bei den vorliegend zu beurteilenden Widerhandlungen die Störung des öffentlichen Verkehrs, mit Gefährdung von Leib und Leben eines Menschen (Art. 237 Ziff. 1 Abs. 1, evtl. Abs. 2 [fahrlässige Tatbegehung]), sowie Vornehmen einer Verrichtung, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert als Lenker eines Motorrads (Art. 31 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 VRV und Art. 90 Abs. 1 SVG) zu entnehmen. Letztere Bestimmung ist bereits zur Anwendung gelangt (Anklageschrift Bst.