Der Beschuldigte erlitt am 14. Juli 2019 um 09:30 Uhr in Entlebuch, Dorf, offenbar einen Selbstunfall, den er im Video GH010945 detailliert beschrieb und der auch in einer Textnachricht erwähnt wurde (Nr. 138 ff. [pag. 43]). Der Beschuldigte ist bezüglich dieses Selbstunfalls geständig. Da sich der Sturz, gemäss eigenen Angaben des Beschuldigten, aufgrund einer Unaufmerksamkeit beim (zu lange) Zurückblicken über die Schulter und Ausschau halten nach einem Verkehrszeichen ereignet habe, ist damit der objektive Tatbestand der mangelnden Aufmerksamkeit und des Nichtbeherrschens des Fahrzeuges erfüllt.