57 16.6 Mangelnde Aufmerksamkeit und Nichtbeherrschen des Fahrzeugs (Ziff. 3.63 der Anklageschrift) 16.6.1 Rechtliche Grundlagen Die mangelnde Aufmerksamkeit sowie das Nichtbeherrschen des Fahrzeuges als Lenker eines Motorrades stützt sich ebenfalls auf Art. 31 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 VRV (vgl. Ziff. 16.5.1 hiervor). 16.6.2 Subsumtion Der Beschuldigte erlitt am 14. Juli 2019 um 09:30 Uhr in Entlebuch, Dorf, offenbar einen Selbstunfall, den er im Video GH010945 detailliert beschrieb und der auch in einer Textnachricht erwähnt wurde (Nr. 138 ff.