Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die nicht im Rahmen einer groben Verkehrsregelverletzung geahndet werden (wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer richtungsgetrennten Autobahn um 35 km/h oder mehr, auf einer nicht richtungsgetrennten Strasse ausserorts um 30 km/h oder mehr oder innerorts um mehr als 25 km/h überschreitet), begeht demnach eine einfache Verkehrsregelverletzung. Dies bedeutet, dass wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer richtungsgetrennten Autobahn bis zu 34 km/h, auf einer nicht richtungsgetrennten Strasse ausserorts