Wie bereits erwähnt, handelt es ich bei den Geschwindigkeitsvorschriften um elementare Verkehrsregeln, die der Sicherheit von Leib und Leben dienen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die nicht im Rahmen einer groben Verkehrsregelverletzung geahndet werden (wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer richtungsgetrennten Autobahn um 35 km/h oder mehr, auf einer nicht richtungsgetrennten Strasse ausserorts um 30 km/h oder mehr oder innerorts um mehr als 25 km/h überschreitet), begeht demnach eine einfache Verkehrsregelverletzung.