Signale und Markierungen sind technische Mittel zur Führung des Verkehrs. Wer Signale und Markierungen missachtet, ist strafbar, soweit diesen Zeichen Vorschriftcharakter zukommt (GIGER, Orell Füssli Kommentar zum Strassenverkehrsgesetz, 9. Aufl. 2022, N. 1 zu Art. 27 SVG). 16.3 Geschwindigkeitsüberschreitungen (Ziff. 3.2-3.5, 3.7-3.22, 3.24-3.35, 3.39-3.44, 3.47, 3.49-3.51, 3.53-3.62, 3.64, 3.71-3.74, 3.76, 3.79-3.90 der Anklageschrift) 16.3.1 Rechtliche Grundlagen Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen, namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung, sowie den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen.