53 weiteren Bebauungen wie Wohnsiedlungen und/oder Schulhäuser sowie Kindergärten ersichtlich sind, was dem Beschuldigten aufgrund seiner Ortskenntnis bekannt gewesen sein dürfte, wie auch die Tatsache, dass aufgrund des mit Brettern verschlossenen Häuschens neben der Postautohaltestelle nicht mit sich darin aufhaltenden Fussgängern zu rechnen war. Allerdings war auf diesem Strassenabschnitt jederzeit mit anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen;