Weiter lag weder ein technischer Defekt am Motorfahrzeug noch ein Notstand des Beschuldigten vor. Indem der Beschuldigte sein Motorrad stark beschleunigte, war ihm bewusst und klar, dass er eine elementare Verkehrsregel, die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit, verletzte und er nahm damit zumindest einen Unfall mit Toten oder Schwerverletzten in Kauf.