46 oder ein Schlagstock als Werkzeuge oder als Geräte des täglichen Gebrauchs sinnvoll eingesetzt werden könnten. Vielmehr ist darin eine Schutzbehauptung zu sehen. 13.7 Fazit Es kann demnach festgehalten werden, dass die Sachverhalte, die den vom Beschuldigten angefochtenen Urteilsziffern zugrunde liegen, allesamt wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, als erstellt gelten. Für die nachfolgende rechtliche Würdigung ist auf diese, wie vorliegend auch dargestellt, abzustellen. III. Rechtliche Würdigung