13.4.4 Zufolge mangelnder Aufmerksamkeit und Nichtbeherrschens des Fahrzeugs (Ziff. 3.63 der Anklageschrift) Beschränkt auf den vom Beschuldigten angefochtenen Teil der Anklageschrift wird diesem mangelnde Aufmerksamkeit und Nichtbeherrschen des Fahrzeugs als Lenker eines Motorrades vorgeworfen. Dabei erlitt der Beschuldigte am 14. Juli 2019 um 09:30 Uhr in Entlebuch, Dorf, offenbar einen Selbstunfall, den er im Video GH010945 detailliert beschreibt und der auch in einer Textnachricht erwähnt wird (Nr. 138 ff. [pag. 43]). Dieser Selbstunfall wird vom Beschuldigten denn auch nicht bestritten (vgl. pag. 377/39 Z. 822).