Vielmehr wurde vom Beschuldigten beim Gas geben die dadurch entstandene Kraft ausgenutzt, um das Vorderrad kurzzeitig in die Luft anzuheben, was auch aus seiner Nachricht («hey K.________…itz hani ritzel druff mit 2 zahn weniger…omg, wheelie just from gas gä! Ganz guet feeling: wie e neui töff fasch. Häppy ritzel dayz;-)» hervorgeht (Nachricht Nr. 97 [pag. 40]). Die genannten Sachverhalte gelten damit als erstellt. 13.4.4 Zufolge mangelnder Aufmerksamkeit und Nichtbeherrschens des Fahrzeugs (Ziff.