45 Es handelte sich ausserdem mit Bestimmtheit nicht um ein unbewusstes Anheben des Vorderrades, wie dies die Verteidigung vorbrachte, bedingt aufgrund des Ritzelwechsels, welcher bewirke, dass das Vorderrad durch die Beschleunigung angehoben werde (pag. 925, pag. 1199). Vielmehr wurde vom Beschuldigten beim Gas geben die dadurch entstandene Kraft ausgenutzt, um das Vorderrad kurzzeitig in die Luft anzuheben, was auch aus seiner Nachricht («hey K.________…itz hani ritzel druff mit 2 zahn weniger…omg, wheelie just from gas gä!