44 Dem Beschuldigten wird hierzu vorgeworfen, eine Übertretung des Strassenverkehrsgesetzes begangen zu haben, kurz vor der am 10. Mai 2019 erfolgten Veröffentlichung des Videos «J.________», aufgenommen in Röthenbach im Emmental, Schallenberg, durch Verursachen von vermeidbaren Lärms durch Hochdrehen des Motors. Auf dem erwähnten Video ist zu sehen, wie sich der Beschuldigte mit seiner Suzuki einer Herde Rinder nähert, die sich auf einer Weide rechts der Strasse, teils stehend, teils liegend, zu einer Gruppe versammelt haben.