2.7 der Anklageschrift (9. August 2019 um 11:22 Uhr in Steingletscher, Sustenpass) Auf die zutreffende vorinstanzliche Schilderung (S. 43 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1079) der örtlichen Gegebenheiten auf dem für den angeklagten Sachverhalt zugrundeliegenden Video GH011269 kann abgestellt werden. Für die Herleitung der angeklagten Geschwindigkeit des Beschuldigten von mindestens 67,10 km/h in einem Bereich mit signalisierter Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h wird auf die Anklageschrift sowie die vorliegende Würdigung der Kammer verwiesen.