1191 Z. 29 ff.). In der staatsanwaltschaftlichen Befragung verwies der Beschuldigte hierzu auf seine Ausführungen zu Faszikel 46. Dabei sprach er den Ritzelwechsel, den er ca. zu dieser Zeit vorgenommen habe, an und führte aus, er habe das Ritzel ca. 8./9. August 2019 gewechselt. Er könne es nicht mehr genau sagen, er wisse es nicht mehr (auf 13Z; pag. 377/26 Z. 596, pag. 377/47 Z. 908 f.). Der Beschuldigte ist mit einer ermittelten Geschwindigkeit von mindestens 110,52 km/h bei signalisierter Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erwiesenermassen 30 km/h zu schnell gefahren.