39 est-)Geschwindigkeit von 97 km/h entspricht. Gebäude sind – ausser dem Restaurant bei der Losfahrt – keine ersichtlich. Wenige Meter nach der dritten Einmündung wird die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h signalisiert. Weiter ist ersichtlich, dass der Beschuldigte überwiegend nahezu in der Mitte der Strasse fährt. Gestützt auf seine Aussagen ist zudem davon auszugehen, dass der Beschuldigte diese Strecke bereits mehrmals gefahren ist und somit eine gewisse Ortskenntnis besitzt.