zels die auf dem Tacho angezeigte Geschwindigkeit nicht der effektiv gefahrenen entspreche (pag. 1191 Z. 29 ff.). Es könne sein, dass er ein paar Kilometer zu schnell gefahren sei, aber nicht im Raserbereich (pag. 904 Z. 12 f/30). Die vorliegend zu beurteilende und vom Beschuldigten selber aufgezeichnete Fahrt ist auf dem Video GH011180 in guter Qualität vorhanden. Darauf ist zu sehen, wie der Beschuldigte sein Motorrad startet, auf die Strasse rechts und links blickt und anschliessend mit seinem Motorrad vom Vorplatz einer Liegenschaft aus, auf der sich aufgrund des entsprechenden Schildes ein Restaurant befindet, losfährt.