1067 f.) der örtlichen Gegebenheiten auf dem für den angeklagten Sachverhalt zugrundeliegenden Video GH11180 kann abgestellt werden. Für die Herleitung der angeklagten Geschwindigkeit des Beschuldigten von mindestens 97 km/h in einem Bereich mit signalisierter Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird vorab auf die Anklageschrift sowie die vorliegende Würdigung der Kammer verwiesen. Zugunsten des Beschuldigten wird davon und nicht von der im METAS-Gutach- ten ermittelten Geschwindigkeit von 99 km/h ausgegangen.