Plötzlich auftauchenden Hindernisse kann nicht mehr ausgewichen werden, überrissenes Tempo kann zum Nichtbeherrschen des Fahrzeugs führen. Der Beschuldigten war sich dieser Situation und seines hochriskanten Fahrverhaltens auch bewusst. 13.2.2 Ziff. 1.2 der Anklageschrift (1. August 2019 um 09:25 Uhr in Rüti bei Riggisberg, Gurnigelbad) Auf die zutreffende vorinstanzliche Schilderung (S. 31 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1067 f.) der örtlichen Gegebenheiten auf dem für den angeklagten Sachverhalt zugrundeliegenden Video GH11180 kann abgestellt werden.