Dieses Signal ist bereits von Weitem, von oben beim Beginn der Autostrasse deutlich erkennbar und steht aus Sicht des Beschuldigten, fahrend auf seiner Suzuki, auf der linken Strassenseite im unteren Bereich einer Böschung und näher (am rechten Strassenrand) der von links herkommenden Strasse. Weiter befindet sich – wenige Meter nach der Geschwindigkeitsbeschränkung – auf der rechten Seite der vom Beschuldigten befahrenen Strasse ein Signal «kein Vortritt», gefolgt von einer engen Rechtskurve und gleichzeitig einer Auffahrt auf die von links herkommende Strasse.