Es kann demnach als erstellt erachtet werden, dass der Beschuldigte bei signalisierter Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h mit einer ermittelten Geschwindigkeit von mindestens 95.19 km/h erwiesenermassen 55 km/h zu schnell auf dem fraglichen Streckenabschnitt fuhr. Gemäss Auffassung der Kammer wird die Signalisation auf der fraglichen Wegstrecke wie folgt wahrgenommen: Beim Linksabbiegen von der Hauptstrasse von Airolo herkommend steht unmittelbar am rechten Rand der Zufahrtsstrasse das grüne Signal «Autostrasse». Diese lediglich eine kurze Wegstrecke befahrend, steht schliesslich weiter vorne Richtung Auffahrt auf die Autostrasse die Tafel mit der Geschwindigkeitsbeschränkung «40».