Zugunsten des Beschuldigten wird auf die tieferen Werte der ermittelten und berechneten Geschwindigkeiten abgestellt. 13.2 Anklageschrift Bst. A Ziff. 1 (Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz) 13.2.1 Ziff. 1.1 der Anklageschrift (9. Juli 2019 um 12:04 Uhr in Airolo/TI, Gotthardstrasse) Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, haben der Beschuldigte und C.________ sowie D.________ in allen Einvernahmen geltend gemacht, dass sie sich auf einem Strassenabschnitt mit der Signalisation «Autostrasse» befunden hätten und deshalb nicht zu schnell gefahren seien. Die Tafel mit der Geschwindigkeitsbeschränkung 40