die Kombination 13Z/45Z angebracht. Der Beschuldigte bestätigte sodann, dass er im Verlaufe des Monats Juni 2019 immer mit dem 12er Ritzel vorne herumgefahren sei (pag. 377/11 Z. 241). Anfangs Juli sei er auch immer noch mit dem 12er Ritzel gefahren. Obwohl die Sicherheitsbedenken, die Sicherstellung des Motorrads mit der angebrachten Kombination 13Z/45Z, die Schwierigkeiten in der Beschaffung sowie die Chatnachricht des Beschuldigte vom 4. Juni 2019 gegen die Verwendung eines 12er-Ritzels sprechen, kann dem Beschuldigten nicht widerlegt werden, für eine gewisse Zeit auch mit dem 12-er Ritzel unterwegs gewesen zu sein.