Zudem müsste der Erbauer/Konstrukteur dieses Bauteils eine Garantie abgeben. Auch die Fahrt, bzw. die Prüfung auf dem Rollenprüfstand mit dieser Antriebsmodifizierung könne für den Experten und anwesende Drittpersonen gefährlich werden. Ebenfalls könne die Infrastruktur im Testzentrum Schaden nehmen. Aufgrund von beiläufigen Angaben des Beschuldigten, es sei auch ein anderes Kettenrad verbaut gewesen, ein solches mit 48 Zähnen, und entsprechendem Auftrag des Staatsanwalts habe er versucht, ein solches zu beschaffen. Offensichtlich sei für dieses Motorrad lediglich ein Kettenrad mit 47 Zähnen erhältlich.