Es hat deshalb als nicht erstellt zu gelten, dass es sich bei den fraglichen Videos um nachträglich bearbeitetes Videomaterial handelt. Eine vom Beschuldigten ins Feld geführte Fehlinterpretation der Geschwindigkeit aufgrund einer veränderten Kameraeinstellung oder durch Verwendung eines Fischaugenobjektivs bliebe zudem ohne Einfluss auf die in den Videoaufnahmen sichtbaren Geschwindigkeitsanzeigen des Tachos. Eine Manipulation der Laufgeschwindigkeit kann zudem aufgrund der vergleichbaren Messresultate des TCS einerseits und des METAS andererseits ausgeschlossen werden.