33 diesbezüglich denn auch fest, dass die fehlende Kalibrierung der Kamera im Gutachten einleitend thematisiert und auch festgehalten worden sei, dass die spezifische Kamera von den Experten nicht überprüft worden sei. Für das Gutachten sei schliesslich davon ausgegangen worden, dass die Zeitbasis der Kamera innerhalb einer Unsicherheit von +/- 0.2 % korrekt sei. Im Gutachten seien indes keine Vorbehalte hinsichtlich des verwendeten Videomaterials zu finden.