Der angeklagte Sachverhalt werde nicht bestritten und gelte als erstellt. Der beantragte Freispruch basiere auf rechtlichen Überlegungen (S. 52 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1088). 13. Beweiswürdigung der Kammer und erstellter Sachverhalt Die Kammer schliesst sich insbesondere den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz betreffend Untersuchungen / Polizeirapporte sowie zur Chronologie zur Ermittlung der Geschwindigkeiten, inkl. Beurteilung der Rügen der Verteidigung (S. 8